Bekommt man den 5 % Zuschuss bei der BAFA auch, wenn ein BAFA-konformer iSFP vorliegt, der aber nicht von der BAFA gefördert wurde?
In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Als Übergangsregelung werden Beratungsberichte, die nicht als iSFP erstellt wurden und die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert wurden, unter den im Übrigen selben weiteren Voraussetzungen ebenfalls für den iSFP-Bonus zugelassen"
Das heißt, dass der Beratungsbericht in jedem Fall aus einer vom BAFA geförderten Energieberatung hervorgegangen sein muss. Ohne diese ist der Bericht zur weiteren Förderung nicht nutzbar. Sie bekommen den iSFP-Bonus daher aller Voraussicht nach nicht. Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie von den Experten des BAFA, die Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.