Wir sind Kaufinteressenten für eine Neubauwohnung in München, Baujahr laut Energieausweis 2021 allerdings mit Fertigstellung offiziell in 2024 (nach Verzögerung) in wenigen Wochen. Der Energieausweis weist A+ aus mit Primärenergiebedarf Ist Wert 26 kWh, Gebäudehülle HT 0,33.
Jetzt haben wir beim Bauträger und Makler angefragt, ob eine KfW-Finanzierung möglich wäre und haben eine etwas unverständliche Antwort erhalten. Kann uns hierzu jemand evtl. helfen, die Lage zu verdeutlichen? Können wir die KfW-Finanzierung selbst beantragen oder was liest sich aus der Antwort des Energieberaters?
"Was gefördert wird, und welche Anforderungen zu erfüllen sind, ändert sich mit jedem neuen Förderprogramm, und geht immer mehr oder weniger über die Anforderungen von EnEV/GEG hinaus. In jedem Fall muss ein aktuelles Förderprogramm vor Beginn der entsprechenden Arbeiten beantragt werden.
Auch für bestehende Gebäude hat es schon Förderprogramme gegeben. Ob sich die Inanspruchnahme eines Förderprogrammes finanziell lohnt, muss der Einzelfall entscheiden. Nicht selten ist der damit verbundene Aufwand höher als der zu erwartende Nutzen. Speziell während der Niedrigzinsphase war das gerne mal der Fall. Was Sie erfüllen müssen, ist die EnEV/GEG, und der Nachweis dafür ist der Energieausweis. Letzteren müssen Sie Käufern vorlegen. Der Standard orientiert sich übrigens am Datum der Genehmigung. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Regelungen müssen Sie erfüllen."
Sie können unter Umständen die KfW-Neubau-Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie die entsprechenden technischen Vorgaben erfüllen. Relevant sind dabei die KfW-Effizienzhaus-40-Stufe und eine CO2-Emission nach Lebenszyklusanalyse von 24 kg CO2 Äqu./(m2 a). Ohne das Gebäude zu kennen, können wir leider nicht beurteilen, ob Sie die Werte erfüllen. Ein Energie-Effizienz-Experte aus der Liste des Bundes sollte das allerdings schnell prüfen und fundiert beurteilen können.