Im Rahmen des Heizungsaustauschs über BEG EM soll laut FAQ auch die "Sanierung" von Heizungs- und Technikraum gefördert werden. Was ist hierunter zu verstehen? Wenn ich den Heizungsraum aus Platzgründen in einen bisher ungedämmten Keller verlegen muss, wäre dann z. B. auch die (Außenwand-)Dämmung des Kellers mit dem Fördersatz des Heizungsaustausches förderbar?
Eine rechtlich verbindliche Auskunft können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht geben, da die Prüfung der anrechenbaren Kosten dem Fördergeber obliegt.
Zu den Umfeldmaßnahmen zählen ganz allgemein alle Arbeiten, die zum Betrieb der Heizung nötig sind. In Ihrem Fall schließt das die Einrichtung eines Technikraums im Keller mit ein, sofern keine andere Möglichkeit zum Unterbringen der Technik besteht.
Liegt der Raum im unbeheizten Bereich, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Fördergeber auch die Dämmung dieses Raumes als Umfeldmaßnahme ansieht und sie die Förderung entsprechend erhalten.
Fördermittel für die Dämmung des gesamten Kellers erhalten Sie in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Dafür steht Ihnen allerdings eine attraktive Förderung für die Kellerdämmung zur Verfügung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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