Bekomme ich einen Zuschuss, wenn ich eine Kellerlüftung einbaue?
Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ist und/oder die Lüftung allein den Keller versorgt. Handelt es sich um eine selbst genutzte Immobilie, können Sie aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen.
Handelt es sich um einen beheizten und bewohnten Keller, können Sie die Förderung der Kellerlüftung über die BEG vermutlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen (Effizienz, Wärmerückgewinnung etc.) erfüllt und die Lüftung zum Feuchteschutz in allen Räumen der Wohneinheit sicherstellt.