Ich habe Ihren Artikel zur Förderung der Dachdämmung gelesen und frage mich Folgendes: Wenn man Angebote eingeholt hat und eine Summe zur Förderung mit dem BAFA Energieberater festgelegt hat, kann man ja die Summe nicht erhöhen, wenn es darüber geht. Aber kann man den Rest dann steuerlich absetzen über die drei Jahren oder nicht?
Dachsanierung war geplant für 38.000,00 €, aber die Rechnungen von den Fachfirmen übersteigen dies mit etwa 15.000.00 €, also total ist die Summe 53.000,00 €. Kann man den Überschuss von 15.000,00 € mit 20 % über drei Jahre von der Steuer absetzen oder nicht?
Die Kosten wurden ja nicht von BAFA/KfW gefördert. Es handelt sich also nicht um eine doppelte Förderung.
Sonst habe ich nur die Wahl, den Lohn der Handwerker mit max. 1.200,00 € von 6.000,00 € in dem einen Jahr abzusetzen. Das wäre weniger als 20 % auf alles (mit Material also).
Grundsätzlich dürfen Sie Fördermittel für ein und dieselbe Maßnahme nicht doppelt beantragen. Ob in Ihrem Fall eine Kombination mit der steuerlichen Vergünstigungen möglich ist, hängt von den individuellen Bedingungen ab. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nur von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Sie haben aber eine andere Alternative: Sind die Kosten höher ausgefallen als erwartet, können Sie einen neuen Förderantrag bei der KfW stellen. Dieser enthält die Differenzsumme und ermöglicht es, die gesamten Kosten bei der Förderung anzurechnen. Möglich ist das allerdings nur, solange der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID) noch nicht erstellt und an die Förderbank gesandt hat.
Weitere Informationen zum richtigen Vorgehen bekommen Sie kostenfrei von den Beratern der KfW-Bank. Diese erreichen Sie über die Hotline 0800 / 539 9002.