Sind ev. oder kath. Gemeindehäuser förderfähig. Genutzt werden Sie für Seniorenveranstaltungen, Jugendschar und Kindergruppen?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bekommen Sie Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Dazu zählen alle Gebäude, die jährlich mehr als vier Monate beheizt oder jährlich mehr als zwei Monate gekühlt werden. Ausgenommen sind Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Wir gehen davon aus, dass es sich bei letzteren um Kirchen etc. handelt (siehe § 2 GEG).
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Fördergeber. Ansprechpartner des BAFA erreichen Sie dazu unter anderem unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Einen Überblick über aktuelle Förderangebote geben wir in der Rubrik Förderung. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.