Ich möchte dieses/nächstes Jahr ein förderfähiges Klima-Splitgerät bzw. eine Klimaanlage vom Fachbetrieb einbauen lassen und hier die 30 % BAFA-Förderung für Wärmepumpen in Anspruch nehmen.
Gleichzeitig habe ich eine 12 Jahre alte Ölheizung von Viessmann laufen. Kann ich nun die BAFA-Förderung erneut / ein 2. Mal in Anspruch nehmen, sollte z. B. meine Ölheizung in Zukunft den Geist aufgeben (was ich nicht hoffe).
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine Wohneinheit) nur einmalig zur Verfügung steht. Verbrauchen Sie mit der Klimaanlage beispielsweise 5000 Euro, können Sie für eine spätere Förderung der Heizung noch 23.000 Euro an Kosten angeben. Ab 01. Februar 2027 sinkt der Betrag automatisch um weitere 750 Euro im Halbjahr. Achten Sie darauf, dass die Klimaanlage die Vorgaben der Fördergeber erfüllt (Heizfunktion und mind. 65 Prozent EE-Anteil in den versorgten Bereichen) und in der Liste förderbarer Wärmeerzeuger eingetragen ist.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.