Wie kann eine BEG Förderung mit einer bereits vorhandenen Schulbauförderung kombiniert werden? Ist die Förderung von der Quadratmeteranzahl des Neubaus abhängig?
Die Kombination der BEG-Förderung mit anderen Förderangeboten ist grundsätzlich möglich. Übersteigt die Förderrate dabei einen Wert von über 60 Prozent, ist das dem Fördergeber anzuzeigen. In diesem Fall reduziert sich die BEG-Förderung so weit, bis die 60-Prozent-Grenze eingehalten wird. Haben Sie bereits mehr Förderung erhalten, müssen Sie diese anteilig zurückzahlen. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch nur die sich überschneidenden förderbaren Ausgaben.
Wichtig zu wissen: Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist eine Förderquote von insgesamt bis zu 90 Prozent zulässig.
Zudem gilt: Die Kombination verschiedener Angebote für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht erlaubt, wenn es sich um eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG), einer Bundesförderung für Wärmenetze, den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), Heizungsoptimierung (HZO)) oder dem Förderprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ handelt.
Bekommen Sie Fördermittel für unterschiedliche Maßnahmen von verschiedenen Fördergebern, können Sie diese beliebig kombinieren. Wichtig ist dabei, dass sich die förderbaren Ausgaben nicht überschneiden. Das stellen Sie beispielsweise mit separaten Aufträgen und Rechnungen sicher.