Die tatsächlichen Kosten sind um ca. 15 % höher als im Zuwendungsbescheid. Werden die Mehrkosten erstattet? Was muss man machen, um die Förderung der Mehrkosten zu bekommen?
Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der Widerspruchsfrist. Bis zu deren Ablauf (vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides), können Sie die förderbaren Kosten anheben lassen. Dazu laden Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben mit Ihrem Änderungswunsch im BAFA-Onlineportal hoch.
Kommen Maßnahmen hinzu, für die Sie keine Fördermittel beantragt haben, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen.
Nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch, müssen Sie unbedingt darauf achten, eine Doppelförderung zu verhindern. Andernfalls kommt es mindestens zur Rückforderung der Zuwendungen.