x
Expertenrat

Welche Förderung gibt es für den nachträglichen Einbau einer Lüftungsanlage?

Frage von Wolfgang B. am 15.07.2016 

Haben 2010 gebaut. Wollen noch Paul-Zu-Ab-Lüftung einbauen. Welches KfW-Förderprogramm?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage kann von der KfW nur dann gefördert werden, wenn bereits vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.

In diesem Falle hätten Sie die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen über das Programm 151/152 und einem Investitionszuschuss über das Programm 430 der KfW.

Ist Ihr Gebäude zu jung, gibt es eventuell regionale Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo