Haben 2010 gebaut. Wollen noch Paul-Zu-Ab-Lüftung einbauen. Welches KfW-Förderprogramm?
Der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage kann von der KfW nur dann gefördert werden, wenn bereits vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
In diesem Falle hätten Sie die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen über das Programm 151/152 und einem Investitionszuschuss über das Programm 430 der KfW.
Ist Ihr Gebäude zu jung, gibt es eventuell regionale Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.