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Expertenrat

Welche Anforderungen sind zur Förderung der Lüftung in einem Nichtwohngebäude zu erfüllen?

Frage von Stephan E. am 13.12.2022 

Wir möchten die Lüftungsanlage in einer Kantine austauschen. Folgende Informationen haben wir aus der TMA der BAFA erhalten:

2.1.2 Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Nichtwohngebäude: Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:
– bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgas- geführt geführt sind. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Förder- volumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798-3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung). Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheitsklasse B nach DIN Euronorm 15727:2010-10 (Luftleitungen mit rundem und eckigem Querschnitt), DIN Euro- norm 12237:2003-07 (Luftleitungsformteile mit rundem Querschnitt) und DIN Euronorm 1507:2006-07 (Luftleitungs- formteile mit eckigem Querschnitt) entsprechen.

Verstehe ich das nun richtig, dass es von Seiten der BAFA keine Anforderung an die Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage im Nichtwohngebäude gibt? Müssen nur diese zwei Werte (SFP3 und Dichtheitsklasse B) erreicht werden oder gibt es weitere Anforderungen an eine Lüftungsanlage im Kantinenbereich, welche für eine Neuerrichtung einer Lüftungsanlage relevant sind?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unserer Auffassung nach verstehen Sie das richtig. Aus den "Technische Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Einzelmaßnahmen" gehen keine weiteren Anforderungen hervor. Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Fördergeber. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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