Wäre eine Förderung für eine Lüftung, die in einem Restaurant/Bar aufgestellt wird, auch möglich? Für meine Bar stelle ich nämlich eine Lüftung mit Klimaanlage auf.
Auch im Nichtwohnbereich erhalten Sie Fördermittel für eine Lüftungsanlage. Voraussetzung ist, dass es sich um ein bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung handelt, das feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt arbeitet. Alternativ können Sie auch Fördermittel für ein Split-Klimagerät beantragen, wenn es die hohen technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent, die Sie rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA beantragen müssen. Dazu benötigen Sie die Unterstützung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Bundesregierung.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Lüftungsanlagen.