Werden Markisen vor einem eingebauten Balkon gefördert? Sie soll unmittelbar vor dem Fenster in Süd-Richtung angebracht werden.
Der Staat fördert Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz wie Markisen oder Rollos immer dann, wenn diese über ein System zur optimierten Tageslichtversorgung (Bsp. Lichtlenksysteme bei Lamellen) oder eine strahlungsabhängige Steuerung verfügen. Außerdem muss die Maßnahme den Anforderungen der DIN 4108 Teil 2 zum sommerlichen Wärmeschutz entsprechen. Da Letzteres individuell durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu prüfen ist, können wir aus der Ferne leider keine verbindliche Antwort geben.
Die Chancen auf eine Förderung der Markise sind jedoch hoch, wenn diese:
Erfüllen Sie die Vorgaben und können das mit einer Bestätigung vom Hersteller (Funktion) und vom Energieberater (Wärmeschutz) nachweisen, bekommen Sie Fördermittel für die Markise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mit dem Programmteil "Sommerlicher Wärmeschutz" stehen Ihnen dabei Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Förderdarlehen) beantragen.
Bis 1.2.22 wurden auch Gelenk-Markisen gefördert. Stimmt dies?
In allen vorhergehenden Versionen des Merkblatts zu förderfähigen Kosten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist die Förderung von Markisen nicht explizit erwähnt. Erst seit 01. Februar 2022 schließen Fördergeber die finanzielle Unterstützung von Markisen, die nicht parallel zum Fenster verlaufen, aus. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, bestand vor dem 01.02.2022 also grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Uns liegen jedoch keine Informationen dazu vor, wie KfW und BAFA in konkreten Fällen entschieden haben.
Wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 21.03.2022. Wir hatten einen Antrag am 30.09.21 auf Zuschuss für Gelenkmarkisen gestellt. Lt. Bescheid vom 07.03.2022 ist das nicht mehr zuschussfähig. Wir bitten um Antwort, welche Voraussetzungen im September 2021 gegolten haben.
Auch im September 2021 gab es keine detaillierteren Anforderungen in der Richtlinie zum BEG. Das Merkblatt über förderbare Kosten enthielt erst ab Februar 2022 explizite Informationen zu den Markisen. Das heißt jedoch nicht, dass diese zuvor gefördert wurden. Hier können Sie das aktuelle Infoblatt über förderbare Kosten zur BEG-Förderung herunterladen.
Unser Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit einem Sachbearbeiter des BAFA auf, um die Frage anhand einer individuellen Fallprüfung zu besprechen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625.