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Expertenrat

Bekomme ich nach alten Förderbedingungen einen Zuschuss für selbst gekauftes und vom Handwerker verbautes Material?

Frage von Thomas S. am 17.01.2023 

Ich habe eine Frage bezüglich der BEG EM Förderung für den Heizungstausch. Dazu ein Auszug aus den förderfähigen Maßnahmen und Kosten:

Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
- Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten; Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge, Wandverkleidung

Ich habe den Antrag noch zu den Bedingungen vor 15.08.2022 gestellt. Heißt Wechsel von Öl auf Pelletheizung mit Förderung von 45 %.

Im Rahmen des Heizungstausches werden auch die Heizkörper ersetzt und eine Fußbodenheizung eingebaut (alter Boden+Estrich raus) allerdings nur im Erdgeschoss. Im Kellergeschoss bleibt es bei den bestehenden Heizkörpern.

Nun wäre meine Frage, ob der neue Bodenbelag für das Erdgeschoss gefördert wird, wenn ich den Bodenbelag selbst kaufe und ihn dann von einer Firma verlegen lasse?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich bekommen Sie nach alten Förderbedingungen auch auf selbst gekauftes Material eine Förderung vom BAFA. Wichtig ist, dass ein Fachhandwerker aus dem entsprechenden Gewerk die Arbeiten durchführt.

Ob Sie die Förderung auch für den Bodenbelag erhalten, hängt vom Antragsdatum ab. Liegt dieses vor dem 01. Januar 2023, sind Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten förderbar. Den Zusatz, dass Bodenbeläge und Wandverkleidung nur bei einer Komplettsanierung nach BEG WG/NWG förderbar sind, gibt es erst seit 2023.


Übrigens: Wer die BEG-Förderung ab Januar 2023 beantragt, erhält wieder Fördermittel für Eigenleistungen.

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