Wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft und werden die obere Wohneinheit komplett entfernen und durch eine zweistöckige Wohneinheit ersetzen. Für die untere Wohneinheit sind bereits Fördergelder geflossen. Was kann nun noch von uns beantragt werden?
Sie können weitere Fördermittel von der KfW beantragen, bis die Förderhöchstsumme erreicht ist. Bei Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 430 bekommen Sie zum Beispiel einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent für Dämmarbeiten oder den Einbau neuer Fenster. Dafür bekommen Sie bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt also maximal 10.000 für das gesamte Gebäude. Gleiches gilt auch für Darlehen aus dem KfW-Programm 152. Hier liegt die Förderhöchstsumme bei 50.000 Euro pro Wohneinheit - insgesamt also bei 100.000 Euro für das Zweifamilienhaus.