Ich betreue ein Mehrfamilienhaus als Energieberaterin. Das Gebäude soll Stück für Stück saniert werden, begonnen mit der ersten Wohnung, wo nun die Fenster ausgetauscht werden sollen. Hier würde ich eine Förderung nach BEG EM beantragen.
In ein paar Wochen soll dann vermutlich auch die nächste Wohnung saniert werden. Auch hier sollen auch die Fenster gefördert werden. Es handelt sich immer nur um 5-7 Fenster pro Wohnung.
Ist es möglich, dann einzelne BEG EM Anträge nacheinander zu stellen? Oder darf nur ein Antrag pro Kalenderjahr für die Maßnahme "Fenster" gestellt werden?
Die Anzahl der Anträge spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Maßnahmen und die dabei anfallenden Kosten gut voneinander abgrenzen. Außerdem müssen Sie im Rahmen der anrechenbaren Kosten bleiben. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), sind die Förderanträge außerdem von bzw. für die WEG zu stellen, da es sich bei den Fenstern in der Regel um Gemeinschaftseigentum handelt.
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