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Expertenrat

Können wir Fördermittel für Haustür, Fenster und Badumbau nachträglich beantragen?

Frage von Renate D. am 19.06.2020 

Wir haben letztes Jahr um- und angebaut. Können wir jetzt noch rückwirkend eine Förderung für die neue Haustüre, die neuen Fenster und den altersgerechten Umbau (Bad) beantragen/ erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahmen steuerlich geltend machen. Sofern Sie die Einkommenssteuererklärung für 2019 noch nicht abgeschlossen haben, mindert das Finanzamt Ihre Steuerlast dabei um 20 Prozent der Kosten (maximal 1.200 Euro im Jahr). Wie Sie vom Steuerbonus profitieren, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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