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Expertenrat

Gibt es Fördermittel, wenn wir eine Nachtspeicherheizung durch eine Gasheizung ersetzen?

Frage von Petra S. am 15.01.2020 

Wir stellen gerade von Nachtspeicherheizung um auf Gasheizung. Kann man evtl. auf Förderungen zurückgreifen? Bzw. ist das für jedes Bundesland anders geregelt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie heute nur, wenn Sie die neue Gasbrennwertheizung mit erneuerbaren Energien kombinieren. Infrage kommen dabei zum Beispiel Solarthermiekollektoren, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen (Holz-, Pellet-. Hackschnitzel- und Kombikessel oder Pelletofen mit Wassertasche). Wichtig ist, dass die erneuerbaren Energieanlagen mindestens 25 Prozent der Heizlast decken müssen. Sie können die regenerative Technik auch spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme der neuen Gasheizung nachrüsten.

Fördermittel bekommen Sie dabei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Außerdem gibt es seit 01.01.2020 auch einen neuen Steuerbonus für die Sanierung. Ob in Ihrer Region weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, weiß ein Energieberater aus Ihrer Nähe.  

Entscheiden Sie sich für die BAFA-Förderung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für eine sogenannte "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung. Voraussetzung ist, dass sie die Anlage für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereiten und die Umweltheizung spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme nachrüsten.

Installieren Sie gleich eine Hybridheizung (Kombination aus Gas- und Umweltheizung) bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten.

Ausgaben für die Demontage der Altanlage, den Kauf und die Installation der neuen Heizung und das Herstellen des Gasanschlusses werden dabei immer mit gefördert. Wichtig ist, dass Sie die Mittel online über die Webseite des BAFA beantragen, bevor Sie einen Fachbetrieb mit der Durchführung beauftragen.

Über den neuen Steuerbonus können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Förderbar sind dabei aber nicht nur Arbeiten an der Heizung, sondern auch Sanierungsarbeiten am Haus selbst. Die wichtigsten Informationen zur neuen steuerlichen Vergünstigung haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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