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Expertenrat

Welche Fördermittel gibt es für den Anschluss an ein Nahwärmenetz?

Frage von Dietmar T. am 28.01.2020 

Ich möchte meine Ölheizung stilllegen und mein 2-Familienwohnhaus an das öffentliche Nahwärmenetz der Gemeinde anschließen. Die Nahwärme wird durch regenerative Heizzentralen mittels Biogasanlage und Holzhackschnitzelanlage erzeugt. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie in diesem Fall über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder den neuen Steuerbonus für die Sanierung. Im ersten Fall erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430, wenn Sie Ihr Gebäude erstmals an ein Nah- oder Fernwärmenetz anschließen. Die Mittel sind vor Maßnahmenbeginn zusammen mit einem Energieberater über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Über das KfW-Programm 152 bekommen Sie alternativ dazu auch ein günstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Dieses ist vor dem Beginn der Maßnahme mit einem Energieberater über Ihre Hausbank zu beantragen.

Interessieren Sie sich für eine steuerliche Förderung, bekommen Sie diese mit dem neuen Steuerbonus für die Sanierung. Hier können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Insgesamt sind 40.000 Euro absetzbar. Beantragen können Sie den Bonus über Ihre Einkommensteuererklärung, nach dem Abschluss der Sanierung. Ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich.

Übrigens: Sowohl über die KfW-Programme 430 und 152 als auch über den neuen Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie Fördermittel auch für weitere Maßnahmen am Haus. So zum Beispiel für Dämmarbeiten oder den Austausch von Fenstern und Türen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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