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Expertenrat

Welche Fördermittel können wir beantragen, wenn wir ein Haus kaufen, sanieren und ab 2025 selbst bewohnen?

Frage von Walter S. am 02.12.2024 

Wir sind gerade dabei, ein vom EEE qualifiziertes wpb, eine Doppelhaushälfte (Bj.1958), zu kaufen und zu sanieren. Zur selbstnutzung ab Sommer 2025. Bisher hatte jeder einen eigenen Haushalt. Angebote haben wir bereits eingeholt. Lt. EEE gibt’s nur BEG EM.

Wirklich kein KfW-Darlehen? Wir haben die Immobilie 1/3 - 2/3 erworben. Meine Partnerin (1/3) hatte in den maßgeblichen Jahren unter 40.000 € zvE. Es kann sein, dass uns schlussendlich das verfügbare Kapital nicht mehr für die Fassade reicht.

Was können wir alles beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten.

Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese können Sie mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Von besonders attraktiven Konditionen (Ergänzungskredit – Plus; KfW-Programm 358) profitieren Sie dabei jedoch nur als selbstnutzender Eigentümer. Andernfalls steht Ihnen der konventionelle Ergänzungskredit aus dem KfW-Programm 359 zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie im Falle der Heizungsförderung auf den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus verzichten müssen. Beide stehen nur Personen zur Verfügung, die ein Gebäude schon zur Antragstellung selbst nutzen. Die Förderung der Heizung begrenzt sich damit auf 30 bis 35 Prozent der Kosten.

Variante 2: Sie nutzen BEG-WG-Fördermittel. Hier bekommen Sie als Eigentümer einen Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Die Konditionen hängen dabei vom erreichten Effizienzhausstandard ab.

Variante 3: Sie kombinieren die vorgenannten Möglichkeiten, dürfen BEG-WG- und BEG-EM-Mittel allerdings nicht für ein und dieselbe Maßnahme nutzen. Zudem ist zu beachten, dass im Falle einer Heizungsförderung über die BEG-EM die EE-Klasse bei der BEG-WG-Förderung nicht mehr zu erreichen ist. Das hat niedrigere förderbare Kosten und eine geringere Förderrate zur Folge.

Melden Sie sich nach der Sanierung zur neuen Immobilie um, können Sie zudem den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Diesen gibt es für Arbeiten an selbst genutztem eigenem Wohneigentum. Eine Kombination über verschiedene Maßnahmen (wie in Variante 3 erklärt) ist auch hier möglich.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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