Ich würde 2021 gerne ein kleines behindertengerechtes neues EFH auf ein vorhandenes Grundstück schlüsselfertig bauen lassen. Wie ist die Förderung zu verstehen? Wenn es eine Förderung gibt, würde ich mit Sole-Wärmepumpe, FBH und PV-Modulen bauen lassen. Aufgrund der kompakten Bauweise würde das Haus mit den PV-Modulen, evtl. inkl. Akku, auch bei KFW55 noch zum Plusenergiehaus. Wie hoch wäre die Förderung, bezieht sich diese auf die Gesamtkosten?
Geht es um einen Neubau, stehen Ihnen aktuell Fördermittel aus dem KfW-Programm 153 zur Verfügung. Über dieses bekommen Sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Während der Darlehensbetrag bei maximal 120.000 Euro liegt, reduziert der Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Betrag um 15 % (maximal 18.000 Euro), wenn Sie sich für ein Effizienzhaus 55 entscheiden. Die Förderung ist vor dem Baubeginn mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass die KfW-Förderung zum 01. Juli 2021 in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude übergeht. In Ihrem Fall hat das zwei Vorteile: Zum einen steigt der mögliche Kreditbetrag auf 150.000 Euro, zum anderen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent. Insgesamt liegt die Förderung damit bei 26.250 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie ein Effizienzhaus 55 bauen lassen und den Wärmebedarf wie geplant zu mindestens 55 Prozent regenerativ decken. Kommt das für Sie infrage, können Sie die Förderung ab 01.07.2021 vor dem Beginn des Bauvorhabens mit einem Energieberater beantragen.
Einen Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude geben wir im Beitrag zur BEG WG Förderung auf aktion-pro-eigenheim.de.