Welche Neubauförderung unter Einhaltung eines Effizienzstandards ist derzeit verfügbar?
Bis zum 28.02.2023 können Sie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 Prozent beantragen, wenn Sie ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat bauen. Relevant ist hierzu die BEG WG Förderung, die Sie über das KfW-Programm 261 bekommen. Um von der Förderung für ein Effizienzhaus zu profitieren, müssen Sie die Anträge rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank beantragen. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.
Ab 01.03.2023 startet die Förderung "Klimafreudlicher Neubau" (BEG Neubau). Hierüber erhalten Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen ohne Tilgungszuschuss. Dafür müssen Sie mindestens ein Effizienzhaus 40 bauen, die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (wenig CO2) erfüllen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse heizen. Die Beantragung erfolgt hier ebenfalls über Ihre Hausbank. Relevant ist dabei das KfW-Programm 297.