Wir haben bereits den Antrag auf KfW 40 Plus Förderung gestellt und bewilligt bekommen. Nun ist das Haus fast fertig und wir wollen die Auszahlung beantragen. Nun ist uns aufgefallen, dass wir den Antrag als Ehepartner gestellt haben (also wir beide sind als Antragsteller vermerkt). Im Grundbuch steht allerdings nur mein Name.
Da wäre jetzt unsere Frage, ob das ein Problem sein kann? Falls ja, würden wir versuchen, möglichst rasch noch eine Änderung im Grundbuch vorzunehmen und den Auszahlungsantrag noch etwas hinauszuzögern.
Antragsberechtigt sind heute alle, die förderbare Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden durchführen, auch wenn es sich dabei nicht um die Eigentümer des Gebäudes handelt. In der Regel sollte die Abweichung hier also kein Problem darstellen. Bei älteren Anträgen war das noch anders. Hier mussten Antragsteller auch Eigentümer des Gebäudes/Grundstücks sein.
Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese prüfen den Fall individuell und geben eine rechtssichere Auskunft bzw. Tipps, wie Sie am besten weiter vorgehen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/539 9007.