Eine Hebe-Schiebetür, 4,50m und ein Fenster 4,20m sollen mit 3-fach Verglasung erneuert werden. Baujahr 1978.
Wie viel Zuschuss gibt es und bei wem kann ich den beantragen?
Der Austausch einzelner Fenster kann über die KfW gefördert werden. Als Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung haben Sie dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen (KfW Programm 151/152) oder einem Zuschuss (KfW Programm 430).
Bei der Zuschuss-Variante erhalten Sie 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Die Mindestfördersumme beträgt 300 €, die entsprechenden Kosten müssen daher mindestens 3.000 € betragen.
Folgende Punkte sollten Sie bei einem Fenstertausch beachten:
Den Antrag für den Zuschuss stellen Sie vor Beginn der Arbeiten zusammen mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW.
Die Beratung durch einen Energieberater kann über das BAFA gefördert werden. Wie das funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.