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Expertenrat

Gibt es Zuschüsse für neue Fenster und wo kann ich diese beantragen?

Frage von Sylviane L. am 24.08.2018 

Ich möchte neue Fenster. Kann ich einen Zuschuss beantragen und wo?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Zuschuss für neue Fenster gibt es über das Programm 430 der KfW. Dabei erhalten Sie 10 Prozent der Kosten erstattet, wenn die Fenster den technischen Anforderungen der Förderbank entsprechen. Dabei kommt es darauf an, dass:


  • Fenster zur Energieeinsparung einen U-Wert von 0,95 W/m²K einhalten müssen oder
  • Fenster zum Einbruchschutz einen U-Wert von 1,1 W/m²K und die Widerstandsklasse RC2 der DIN 1627 einhalten müssen.

Die Förderung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu beantragen. Ganz einfach funktioniert das über das KfW-Onlineportal.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden Wandflächen sind. Auf diese Weise sammelt sich eventuell kondensierendes Wasser sichtbar an den Glasflächen und alarmiert zum Lüften. Andernfalls könnte sich die Feuchtigkeit unbemerkt an den Außenwänden ablagern und die Bildung von Schimmel begünstigen. Alternativ können Sie technische Maßnahmen ergreifen, um Schimmel auszuschließen. Infrage kommen hier zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen.

Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fenster im Haus aus, müssen Sie außerdem ein Lüftungskonzept erstellen lassen. Dabei untersucht ein Experte, ob auch mit dichten Fenstern ausreichend Luft durch das Haus zirkuliert, um anfallende Feuchtelasten zu regulieren. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag "Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?".

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm erfahren Sie im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".

Übrigens: Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot für neue Fenster erhalten Sie über unser Angebots-Tool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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