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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel, wenn wir unseren Mietern einen Wintergarten auf die Garage bauen?

Frage von Damian S. am 11.08.2021 

Wir möchten für unsere Mieter einen Wintergarten auf eine Garage bauen, damit diese etwas mehr Platz haben und den Weg in den Garten altersbedingt nicht gehen müssen. Wird so etwas gefördert? Und falls ja, wie werden die Förderung und das Darlehen hierzu beantragt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie für die Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen), sofern diese von der Wohnung aus ohne Schwelle (maximal 20 mm) zu betreten sind. Der Zugang muss eine Breite von maximal 80 mm haben, der Bodenbelag muss rutschhemmend sein und die Tiefe muss mindestens 1,50 Meter betragen. Außerdem ist eine freie Durchsicht nach draußen ab einer Höhe von 0,60 Meter über dem Boden zu gewährleisten. 


Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie Fördermittel über die KfW-Programme zum altersgerechten Umbau beantragen. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, stehen Ihnen dabei Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent über das KfW-Programm 455-B oder zinsgünstige Darlehen über das KfW-Programm 159 zur Verfügung. Bei mehr als zwei Wohneinheiten kommt nur die Darlehensförderung infrage.

Wichtig zu wissen: Da die Fördermittel im Programm 455-B für dieses Jahr bereits erschöpft sind, ist hier aktuell keine Antragstellung möglich. Aller Voraussicht nach stehen die Mittel ab 2022 wieder zur Verfügung. Auf der Seite "Förderung für barrierefreie Badsanierung - Zuschuss oder Kredit" sowie in unserem Newsletter halten wir Sie darüber auf dem Laufenden.

Beantragen können Sie die Fördermittel vor dem Beginn der Bauarbeiten über Ihre Hausbank (Darlehen) oder das KfW-Zuschussportal (Zuschüsse). Zuvor benötigen Sie ein Angebot für die geplanten Maßnahmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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