Ich wohne allein im Haus meiner 3 Kinder mit grundbuchgesichertem Dauerwohnrecht und möchte in 2022 auf meine Kosten das Dach inkl. Dämmung erneuern. Bin ich als Nießbraucher grundsätzlich förderberechtigt?
Ja, das ist möglich. Die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM), welche auch die Förderung der Dachdämmung beinhalten, stehen auch Nicht-Eigentümern zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Falle eine schriftliche "Sanierungserlaubnis" der Eigentümer.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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