Mein Sohn nutzt eine ihm gegen Nießbrauchs Vorbehalt übertragene Wohnung selbst. Kann er Fördermittel beantragen? Wenn ja, welche?
Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem kann Ihr Sohn den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Einzig die Förderung der Heizung darf er selbst nicht beantragen. Diese bekommen nur Eigentümer von Gebäuden. Möchte er die Mittel in Anspruch nehmen, müssten Sie die Heizungsförderung als Eigentümer beantragen. In diesem Fall würden Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus wegfallen.
Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten geben wir in der Rubrik Förderung.