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Expertenrat

Bekommen wir nachträglich Fördermittel, wenn wir die Ölheizung bereits 2015 ersetzt haben?

Frage von Andreas W. am 20.01.2020 

Wir haben im Jahr 2015 unsere alt Ölheizung ausgebaut und eine neue Gasheizung eingebaut. Kann ich hierfür nachträglich Fördermittel bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Leider nicht. Denn Fördermittel für die Heizungsumstellung sind immer im Voraus zu beantragen. Außerdem ist die Maßnahme heute nur dann förderfähig, wenn Sie die neue Anlage auch mit einem erneuerbaren Heizsystem ausstatten, das mindestens 25 Prozent der Heizlast deckt. Sie bekommen allerdings Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der anfallenden Kosten, wenn Sie nachträglich einer Solarthermieanlage einbauen. Einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent bekommen Sie für einen Pelletofen mit Wassertasche, der einen Teil der Verbrennungswärme an das zentrale Heizsystem abgibt. Kommen die Maßnahmen infrage, sind die Fördermittel vor der Beauftragung einer Fachfirma online auf der Webseite des BAFA (Heizen mit erneuerbaren Energien) zu beantragen.

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