Ich ersetze gerade meine Ölheizung durch eine LWP und bekomme 50% Förderung durch BEG EM und EEE. Für die Entsorgung der Öltanks habe ich einen Nachweis - aber muss ich auch die Entsorgung des Ölbrenners nachweisen?
Hintergrund der Frage: Mein Bruder hat eine deutlich ältere Anlage, die gerade zickt; ich würde ihm gern meinen Kessel schenken und dann wird sein alter, deutlich ineffizienterer Kessel eben entsorgt. Riskiere ich hiermit meine Förderung?
Sie müssen die alte Heizanlage fachgerecht demontieren und entsorgen lassen, um den Ölheizungsaustauschbonus zu erhalten. Als Nachweis dient die Fachunternehmererklärung, ein Entsorgungsnachweis oder eine Rechnung, welche die Entsorgung als einzelnen Posten aufführt.
Weisen Sie die Entsorgung nicht nach, verlieren Sie den Ölheizungsaustauschbonus in Höhe von 10 Prozent. Die Förderung für die Wärmepumpe und den Bonus für den Sanierungsfahrplan erhalten Sie auch ohne entsprechenden Nachweis.
Liegen die Kosten der Maßnahme bei 20.000 Euro, würden Sie 2.000 Euro Förderung verlieren, wenn Sie die Ölheizung verschenken und nicht entsorgen lassen.
Übrigens: Das Gleiche gilt auch für den Heizungs-Austausch-Bonus für Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, den es seit August 2022 über die BEG-EM gibt.