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Expertenrat

Ich möchte meine alte Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen. Bekomme ich Fördermittel?

Frage von Moritz E. am 10.01.2020 

Ich möchte meine Ölheizung Bj. 1987 dieses Jahr austauschen. Es soll eine Pelletheizung verbaut werden. Bekomme ich jetzt keine Förderung, weil meine Heizung über 30 Jahre alt ist? Bekomme ich überhaupt eine Förderung bzw. einen günstigen Kredit?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie nur dann nicht, wenn die alte Gas- oder Ölheizung über 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Von der Austauschpflicht betroffen sind also alte Konstanttemperaturkessel, die konstruktionsbedingt ganzjährig mit hohen Vorlauftemperaturen fahren. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann ein Energieberater oder ein Heizungsbauer vor Ort schnell erkennen.

Greift die Austauschpflicht der EnEV nicht, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent für die neue Pelletheizung und zusätzlich 10 Prozent für den Austausch einer Ölheizung. Insgesamt sind also Fördermittel von 45 Prozent möglich. Beantragen müssen Sie diese noch vor der Beauftragung eines Fachbetriebes online beim BAFA. Wichtig: Da Sie die zu erwartenden Kosten später nicht mehr nach oben korrigieren können, sollten Sie sich zuvor ein sehr detailliertes Angebot erstellen lassen.

Benötigen Sie neben der BAFA-Förderung auch einen Kredit, bekommen Sie diesen zu günstigen Konditionen über das KfW-Programm 167 "Ergänzungskredit". Die Beantragung erfolgt auch hier vor Maßnahmenbeginn, allerdings über Ihre Hausbank.

Unser Tipp: Um zu verhindern, dass das BAFA die Förderung verwehrt, sollte der Fachbetrieb die Planung auf die technischen Anforderungen des Fördergebers abstimmen.

Für Sie unverbindliche Angebote für die neue Heizung bekommen Sie übrigens über unser kostenfreies Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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