Ist eine neue Ölbrennwertheizung mit wassergeführtem neuen Kaminofen förderungswürdig und wenn wie viel Förderung gibt es dafür?
Da der Staat Ölheizungen nicht mehr fördert, können Sie die Kosten der Brennwertanlage bei keinem Förderprogramm anrechnen. Für den wasserführenden Kamin erhalten Sie Fördermittel, sofern es sich um einen Pelletkaminofen handelt. Ist das der Fall, stehen Ihnen zwei Programme zur Auswahl.
Zum einen gibt es die BEG-Förderung für wasserführende Pelletöfen vom BAFA. Über diese erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, wenn die Anlage sehr hohe technische Anforderungen erfüllt. Wichtig ist dabei unter anderem die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (nur 2,5 mg/m³ Staub). Außerdem fördert das BAFA Biomasseheizungen nur, wenn diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Die Anlagen müssen dabei ausreichend groß dimensioniert sein, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten.
Eine Alternative gibt es mit dem Steuerbonus für die Sanierung. Das Förderangebot können Sie im selbst genutzten Wohneigentum nutzen, wenn Ihr Haus mindestens 10 Jahre alt ist. Erfüllen Sie die Bedingungen, profitieren Sie von steuerlichen Erleichterungen in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Effizienzanforderungen unterscheiden sich nicht von denen der BEG - eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe müssen Sie hier jedoch nicht einbauen.
Erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und die 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Hier lassen sich auch die Kosten für den Einbau der Ölheizung berücksichtigen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.
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