Wir haben unseren alten Ofen durch einen neuen ersetzt und mit einem Pufferspeicher erweitert. Fällt dies unter die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen?
Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie, wenn der neue Ofen die technischen Vorgaben erfüllt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse oder einen besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkessel handelt. Geht es um einen Kaminofen, sind damit lediglich wasserführende Pelletöfen förderbar.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Holzheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.