Expertenrat

Wir haben den alten Ofen austauschen lassen. Bekommen wir den Steuerbonus für die Sanierung?

Frage von Nicola M. am 13.10.2021 

Wir haben unseren alten Ofen durch einen neuen ersetzt und mit einem Pufferspeicher erweitert. Fällt dies unter die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie, wenn der neue Ofen die technischen Vorgaben erfüllt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse oder einen besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkessel handelt. Geht es um einen Kaminofen, sind damit lediglich wasserführende Pelletöfen förderbar.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Holzheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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