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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Pelletheizung im Dreifamilienhaus?

Frage von Horst J. am 15.01.2025 

Ich habe in einem ungeteilten MFH mit 3 WE eine selbstgenutzte EGW 116 qm. Die 2 anderen WE sind vermietet und haben ca.120 qm. Wir wollen eine neue Pelletheizung kaufen. Kosten ca. 52.000,- Euro. Ich hätte auch Anspruch auf den Einkommensbonus von 30 %. Die neue Heizung wäre Gemeinschaftseigentum. Können Sie mir bitte sagen, wie viel ich von den 52.000,- bezahlen muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist eine fundierte Aussage dazu leider nicht möglich. 


Geht es um die Förderung der Pelletheizung, können Sie aber eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten plus 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus (Staubemission max. 2,5 mg/m³) beantragen. Bei drei Wohneinheiten sind dabei Kosten in Höhe von 60.000 Euro anrechenbar (1 x 30.000 plus 2 x 15.000 Euro). Die Basisförderung beläuft sich damit auf 15.600 Euro + 2.500 Euro (optional, abhängig von der Heizung).

Zudem können Sie für die selbst genutzte Wohneinheit den Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) beantragen. Ersteren erhalten Sie, wenn Sie eine Gas-, Biomasse-, Heizöl- oder Stromspeicherheizung ersetzen. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen dazu mindestens 20 Jahre alt sein und die Biomasseheizung ist mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung zu kombinieren. Den Einkommensbonus erhalten Sie, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. Anrechenbar sind dabei maximal die anteiligen Kosten für eine Wohneinheit. Bei drei Wohneinheiten also 20.000 Euro (60.000 € / 3 WE). Bekommen Sie nur den Einkommensbonus, beträgt dieser dabei 6.000 Euro. Erhalten Sie auch den Klima-Geschwindigkeitsbonus, kappt der Gesetzgeber die Förderung bei 70 Prozent. Für beide Boni bekommen Sie damit 8.000 Euro (40 % von 20.000 €).

Insgesamt erhalten Sie damit eine Förderung für die Biomasseheizung in Höhe von:


  • 15.600 € (nur Basisförderung)
  • 18.100 € (Basisförderung und Emissionsminderungs-Bonus)
  • 21.600 € (Basis-Förderung und Einkommensbonus)
  • 24.100 € (Basisförderung, Emissionsminderungs-Bonus und Einkommensbonus)
  • 23.600 € (Basisförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeits-Bonus)
  • 26.100 € (Basisförderung, Emissionsminderungs-Bonus und Einkommensbonus und Klimageschwindigkeits-Bonus)
  • je plus 2.55 Euro Emissionsminderungs-Bonus (optional)

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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