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Expertenrat

Wir bekommen Fernwärme in die Straße. Kann ich den bereits bewilligten Förderantrag für eine Pelletheizung stornieren und einen neuen stellen?

Frage von Michael H. am 17.01.2022 

Entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie mit meinem persönlichen Problem konsultieren muss. Wir haben einen bewilligten Förderantrag (BEG) für eine Pelletheizung. Diese sollte eigentlich in diesem Jahr umgesetzt werden. Nun gibt es eine Neuerung. In unserer Straße kommt Fernwärme, und zwar am Ende des Jahres. Zu dem Zeitpunkt läuft auch die Pellets Förderung, die sich im zweiten Jahr befindet, aus. Einige Umbaumaßnahmen, wie der Abbau der alten Ölheizung, bleiben gleich. Insgesamt wird die benötigte Summe unsererseits natürlich deutlich geringer.

Die Frage ist, kann ich die Pelletheizung stornieren und Fernwärme einbauen und dabei die Förderung behalten oder neu beantragen? Oder denselben Förderantrag nutzen, um letztlich die Umsetzung der Fernwärme im Haus geltend zu machen? Über eine Antwort wäre ich Ihnen äußerst dankbar, der Heizungsbauer konnte mir hierbei auch nicht weiterhelfen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Benötigen Sie die Förderung der Pelletheizung nicht mehr, können Sie den Antrag formlos schriftlich zurückziehen. Direkt darauf haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Förderantrag für die Fernwärme zu stellen. Da es sich nicht um die identische Maßnahme handelt, fällt hier keine Wartezeit an. Um Fördermittel für die Fernwärme zu bekommen, sind jedoch technische Voraussetzungen zu erfüllen. 


So muss das Wärmenetz zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Alternativ bekommen Sie Fördermittel für den Fernwärmeanschluss, wenn das Wärmenetz selbst über das BEG gefördert wird oder wenn der Primärenergiefaktor bei maximal 0,6 liegt. Die entsprechenden Angaben bekommen Sie vom Betreiber des Wärmenetzes.

Die Förderrate liegt abhängig vom Anteil regenerativer Energien bei 30 bis 35 Prozent. Zusätzlich bekommen Sie den Ölheizungs-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent. Die Demontage- und Entsorgungskosten für die alte Ölheizung können Sie bei den förderbaren Kosten ebenfalls mit angeben.

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