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Expertenrat

Können wir die Förderung der Pelletheizung nachträglich beantragen?

Frage von Anna B. am 19.10.2022 

Wir haben einen Neubau und haben dort eine Pelletheizung mit Scheitholz eingebaut. Wir wollten nachfragen, da bei der BAFA die Förderung 2020 dafür nicht mehr vorhanden ist, ob man nachträglich dies fördern lassen könnte bzw. absetzen lassen kann? Bei der BAFA ist kein Ansprechpartner vorhanden, den man erreichen könnte und da wir es damals nicht beantragen konnten, wollen wir es nachreichen. Wir müssten nur wissen, wie es funktioniert.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Pelletheizung vom BAFA (BEG-EM-Förderung) erhalten Sie nur, wenn Sie diese vor dem Beginn einer Sanierung beantragen. Im Neubau sind Fördermittel nur im Rahmen der BEG-WG-Förderung für die Errichtung eines Effizienzhauses verfügbar. Auch diese müssen Sie vor Baubeginn beantragen. 


Der Steuerbonus für die Sanierung steht Ihnen zwar nachträglich zur Verfügung. Um diesen nutzen zu können, müssen Sie allerdings ein mindestens 10 Jahre altes, selbst genutztes Haus sanieren. In Ihrem Fall erhalten Sie daher rückwirkend vermutlich keine Fördermittel. Eine Ausnahme könnten regionale Förderangebote darstellen, die jedoch auch meist vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen sind.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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