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Expertenrat

Wie bekomme ich Fördermittel für einen wasserführenden Pelletofen?

Frage von Wolfgang  B. am 12.02.2023 

Wir möchten uns einen wasserführenden Pelletofen anschaffen. Wo genau kann ich die Fördermittel dafür beantragen? Welche Formulare sind das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für einen wasserführenden Pelletofen bekommen Sie unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Voraussetzung ist, dass der neue Ofen hohe Anforderungen an Effizienz und Luftreinheit erfüllt. Außerdem müssen Sie ihn mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombinieren. Die Anlagen müssen die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken können, dürfen aber bereits im Haus vorhanden sein. Erfüllen Sie diese Vorgaben, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA.

Alternativ zum BEG-Zuschuss können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Diesen erhalten Sie nachträglich auch ohne Wärmepumpe oder Solaranlage, wobei Sie 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen können.

Erfüllen Sie die hohen technischen Anforderungen nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Lohnkosten des Einbaus steuerlich geltend zu machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletheizungen und -öfen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Wenn Sie den kompletten Förder-Prozess lieber in Hände von Experten geben möchten, übernimmt das unser Förder-Service inklusive Beratungsgespräch gerne für Sie! Dann haben Sie auch immer einen Ansprechpartner zur Hand, falls sich Rückfragen bei der Sanierungsmaßnahme ergeben sollten. 

 
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Öfen und Kamine.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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