Welcher wasserführende Pelletofen fällt aktuell noch unter die BAFA-Förderung?
Förderbar sind wasserführende Pelletöfen mit einem jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent. Die Anlagen müssen geltende Anforderungen an die CO-Emissionen einhalten (200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung; 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb) und dürfen nicht mehr als 2,5 g/m³ Staub ausstoßen. Letzteres lässt sich nur mit einem Filter oder einem Partikelabscheider erreichen. Denken Sie aber daran, dass die Förderung von Pelletöfen genau wie die Förderung anderer Biomasseheizungen nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe (zum Beispiel Warmwasserwärmepumpe) möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen die Beratung in einem Fachmarkt bzw. bei einem Fachhändler für Kamine und Öfen. Die Experten kennen die technischen Voraussetzungen und zeigen, welche wasserführenden Pelletöfen infrage kommen. Kontaktdaten und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Kamine und Öfen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Biomasseheizungen und Öfen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Wenn Sie den kompletten Förder-Prozess lieber in Hände von Experten geben möchten, übernimmt das unser Förder-Service inklusive Beratungsgespräch gerne für Sie! Dann haben Sie auch immer einen Ansprechpartner zur Hand, falls sich Rückfragen bei der Sanierungsmaßnahme ergeben sollten.