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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für einen wasserführenden Pelletofen? Wer hilft mir bei der Beantragung?

Frage von Ladislav N. am 07.05.2023 

Ich möchte den seit 23 Jahren installierten wasserführenden Pelletofen durch Ihren Woody 18 ersetzen. Meine Frage an Sie: Bekomme ich in dem Fall die Förderung von BAFA? Würden Sie mir bei der Beantragung helfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als unabhängige Online-Plattform bieten wir Ihnen selbst keine Heizgeräte an. Eine Förderung für wasserführende Pelletöfen ist aber möglich. Voraussetzung ist die Kombination mit einem ausreichend groß dimensionierten Pufferspeicher. Außerdem benötigen Sie eine Warmwasser-Solaranlage oder eine Trinkwasser-Wärmepumpe, um Fördermittel für eine Biomasseheizung beantragen zu können. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Alternativ dazu können Sie mit dem Steuerbonus für die Sanierung 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen. Die Kombination mit Solar oder Wärmepumpe ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Biomasseheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Kamine.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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