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Expertenrat

Bekomme ich nachträglich eine Förderung für meinen Pelletofen?

Frage von Karin W. am 14.04.2026 

Ich habe mir voriges Jahr einen Pelletofen in meine Wohnung gekauft und damit geheizt. Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Förderung auf den Ofen bekomme.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und nachträglich 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das, wenn:


  • es sich um eine Maßnahme am selbst genutzten Eigenheim handelt
  • es sich um einen Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche handelt
  • der Ofen automatisch beschickt wird und über eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie eine automatische Zündung verfügt
  • der Ofen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut geprüft wurde
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung vorhanden ist

Außerdem benötigen Sie eine von Ihrem Fachhandwerker ausgefüllte Bescheinigung gemäß der Musterbescheinigung der Finanzbehörden.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Hier ist es möglich, pro Steuerjahr 20 Prozent der in der Rechnung separat aufgeführten Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend zu machen.

Beide Steuerboni nutzen Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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