Ich habe mir voriges Jahr einen Pelletofen in meine Wohnung gekauft und damit geheizt. Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Förderung auf den Ofen bekomme.
Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und nachträglich 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das, wenn:
Außerdem benötigen Sie eine von Ihrem Fachhandwerker ausgefüllte Bescheinigung gemäß der Musterbescheinigung der Finanzbehörden.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Hier ist es möglich, pro Steuerjahr 20 Prozent der in der Rechnung separat aufgeführten Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend zu machen.
Beide Steuerboni nutzen Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.