Welche Fördermöglichkeit gibt es hier: Im Bestand ist Ölkessel, es soll ein neuer Pufferspeicher (Heizung) und neuer Speicher f. Warmwasser montiert werden, des Weiteren E-Heizstäbe für PV-Strom.
Ist der bestehende Kessel zwischen zwei und zwanzig Jahren alt, können Sie die Förderung der Heizungsoptimierung nutzen. Führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch, bekommen Sie Mittel dabei auch für den Ersatz und den erstmaligen Einbau von Pufferspeichern. Voraussetzung ist, dass die Speicher die Effizienzklasse A oder A+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 812/2013 erreichen oder ihre Warmhalteverluste S in Watt in Abhängigkeit vom Speichervolumen V in Litern weniger als 8,5 W + 4,25 W/l V hoch (0,4) gemäß Verordnung (EU) Nr. 814/2013 betragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Im Beitrag BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's erklären wir, wie das funktioniert.
Alternativ können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung (gleiche Vorgaben wie oben) oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Letzteren können Sie auch für den Einbau des Trinkwasserspeichers und der Heizpatronen nutzen. Förderbar sind dabei allerdings nur die Lohnkosten der Handwerker.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.