Expertenrat

Kann die BAFA-Förderung zum Pumpenaustausch auch nachträglich beantragt werden?

Frage von Stefan M. am 22.11.2016 

Bei uns wurde vor wenigen Tagen die Heizungspumpe gegen eine Effizienzpumpe getauscht. Soeben habe ich gelesen, dass man sich 30 % der Summer erstatten lassen kann, wenn man vorher einen Antrag stellt. Da ich nichts davon wusste und der Einbau schnell erfolgen musste: Ist die nachträgliche Erstattung denn möglich den Antrag nachträglich zu stellen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die BAFA-Förderung für den Pumpentausch beantragen zu können, müssten Sie sich bereits vor dem Beginn der Maßnahme im Antragsportal des BAFA registrieren müssen. Eine nachträgliche Förderung ist leider nicht mehr möglich.

Alternativ können Sie aber 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie am Jahresende bis zu 1.200 Euro zurück. Wie die Förderung genutzt werden kann, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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