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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für PVT-Kollektoren als Ergänzung zur neuen Wärmepumpe?

Frage von Hans Gerhard B. am 10.12.2024 

Ich plane den Austausch einer Ölheizung gegen eine Sole-Wärmepumpe. Das Dach wird mit Solarziegeln eingedeckt, die PV-Strom für die Wärmepumpe liefern, aber auch Solarthermie können und der Warmwasseraufbereitung sowie der Heizungsunterstützung (v.a. im Winter) dienen.

Die PVT-Ziegel werden MwSt-frei geliefert. Ihre Solarthermie-Komponente zählt laut Hersteller als Umfeldmaßnahme einer förderfähigen Wärmepumpe. In welcher Form und Höhe kann diese Solarthermie-Komponente gefördert werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

PVT-Anlagen werden von der KfW-gefördert, wenn Sie diese als Wärmeerzeuger einbauen. Lassen Sie eine Wärmepumpe fördern, können Sie den Einbau der PVT-Kollektoren auch als Umfeldmaßnahme angeben. In diesem Fall berücksichtigen Sie die Kosten bei der Wärmepumpen-Förderung und bekommen einen Fördersatz für die gesamte Maßnahme. Nachlesen können Sie das im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen (4.1.1 oder 4.1.3)

Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe sowie den entsprechenden Umfeldmaßnahmen liegt der Fördersatz bei 35 Prozent. Zudem können Sie beim Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung im selbst genutzten Eigentum den Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) beantragen. Liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen im Haushalt nicht über 40.000 Euro, bekommen Sie zudem den Einkommens-Bonus (30 Prozent). Wichtig zu wissen ist, dass der Staat die Förderung bei 70 Prozent kappt.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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