Wir haben 2017 unsere Fenster erneuert und wollen diese jetzt mit Rollläden bestücken sowie vorhandene teilweise austauschen. Könnten wir die 20 % Förderung beantragen?
Die KfW-Förderung für die energieeffiziente Sanierung und den Steuerbonus für die Sanierung können Sie in diesem Fall nur in Kombination mit einem Fenstertausch oder einer Fassadendämmung nutzen. Der Fenstertausch liegt dabei leider schon zu lange zurück.
Sie haben aber zwei Alternativen. So können Sie zum Beispiel eine Förderung über das KfW-Programm 455-E "Einbruchschutz" beantragen. Über dieses bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf Kosten von bis zu 1.000 Euro und 10 Prozent für alle weiteren förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass die neuen Rollläden die Anforderungen an den Einbruchschutz (Widerstandsklasse RC 2 nach DIN 1627 und Einbau durch Fachhandwerker) erfüllen. Ist das nicht der Fall, können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Auf diese Weise mindert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um bis zu 1.200 Euro im Jahr (20 Prozent der Lohnkosten).