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Expertenrat

Fördert der Staat Außenrolllos in Eigentumswohnungen?

Frage von Rita G. am 12.11.2021 

Gibt es einen Zuschuss für das Anbringen von Außenrollläden in Eigentumswohnungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für Rollläden erhalten Sie hier unter Umständen über die Förderung für mehr Einbruchschutz von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent (KfW-Programm 455-E) oder günstige Darlehen (KfW-Programm 159). Voraussetzung für die Förderung der Rollläden ist, dass diese hohe Anforderungen an den Einbruchschutz erfüllen. Hersteller und Fachhandwerker müssen dabei das Erreichen der Widerstandsklasse 2 (RC2) der DIN EN 1627 bestätigen. Ist das der Fall, beantragen Sie die Mittel vor dem Beginn des Vorhabens über das KfW-Zuschussportal (Zuschuss-Förderung) oder über Ihre Hausbank (Darlehens-Förderung).

Fördermittel in Höhe von 20 bis 25 Prozent erhalten Sie auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass es sich um Rollos mit strahlungsabhängiger Steuerung handelt. Außerdem sind die Vorgaben der DIN 4108-2 einzuhalten. Entsprechende Bestätigungen bekommen Sie von Ihrem Energieberater sowie dem Hersteller der Rollos. Die Beantragung erfolgt hier vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen).

Alternativ bekommen Sie Fördermittel für neue Außenrollläden auch im Zuge der Förderung für den Fenstertausch. Über die BEG-EM-Förderung stehen Ihnen dabei Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt auch hier vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater über die BAFA-Webseite oder Ihre Hausbank.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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