Außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung gemäß DIN 4108-8 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 werden gefördert. Dabei sind Fensterläden und Rollläden, unabhängig von der Art des Antriebes gemeint. Was bedeutet das genau? Bedeutet dies, dass auch manuell angetriebene Rollläden gefördert werden? Gibt es automatische Antriebe für Fensterläden? In diesem Zusammenhang wird oft behauptet, dass nur automatische Antriebe gefördert werden würden.
Gefördert werden außen liegende und parallel zum Fenster angeordnete Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Infrage kommen dabei zum Beispiel Produkte mit Lichtlenksystem oder strahlungsabhängiger Steuerung, wie Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Raffstores und parallel zum Fenster angebrachte Markisen. Verfügen die Lösungen über ein Lichtlenksystem, sodass trotz Verschattung ausreichend Tageslicht ins Haus gelangt, sind automatische Antriebe nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die Verschattungselemente die Anforderungen der DIN 4108-2:2013-02 an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Den Nachweis hierzu erbringt ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes individuell für Ihr Gebäude.
Erfüllen Sie alle Vorgaben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Ab 15. August sind nach der Änderung der BEG-Richtlinien noch 15 Prozent Förderung für Rollläden möglich.
Wichtig zu wissen: Beantragen Sie eine Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme bei einem Fenstertausch, bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.