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Expertenrat

Können wir Fördermittel für solar betriebene Außenrolllos beantragen?

Frage von Lothar K. am 12.03.2022 

Wir wollen unsere einfachen Dachfensteraußenrollos durch solarbetriebene Außenrollos ersetzten. Wie können wir KfW Förderung beantragen? Die Rollos dienen im Winter als Kälteschutz und im Sommer als Sonnenschutz.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Staat vergibt eine Förderung für Außenrolllos über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mittel erhalten Sie losgelöst von anderen Sanierungsmaßnahmen im Programmteil "Sommerlicher Wärmeschutz", wenn die neuen Rollläden über ein Lichtlenksystem oder, wie beschrieben, über eine strahlungsabhängige Steuerung verfügen.

Voraussetzung ist die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Außerdem benötigen Sie einen Herstellernachweis für die geforderten Funktionen sowie einen Nachweis über die Einhaltung der DIN 4108-2 zum sommerlichen Wärmeschutz (erstellt Ihr Energieberater).

Die Beantragung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder eine Hausbank (Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss).

Erfüllen Sie die oben genannten Vorgaben nicht, bekommen Sie Fördermittel auch über das KfW-Programm 455-E, wenn die neuen Rollläden Anforderungen an den Einbruchschutz erfüllen. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent, die Sie ohne Energieberater über das KfW-Zuschussportal beantragen können. Mit dem KfW-Programm 159 gibt es alternativ auch eine Kreditvariante, die allerdings nicht mit Tilgungszuschüssen ausgestattet ist.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Fenster und Rollläden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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