Ich muss an einem 2011 neu gedeckten Dach nach Aufstockung eine neue Dämmung anbringen lassen. Außerdem ist die Garageneinfahrt neu zu pflastern, ebenso der Eingangsbereich zum Haus und die Vorgartengestaltung ist zu erneuern. Außerdem muss(te) im Treppenhaus die Treppe erneuert werden. Schließlich muss eine lange Treppe im Gartenbereich erneuert werden.
An einer zweiten Immobilie (Bj. 1988) muss ich die Fenster erneuern. Für welche Maßnahmen kann ich Fördermittel erhalten?
Für die Dachaufstockung können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Dabei haben Sie generell zwei Möglichkeiten:
Weitere Informationen zur Förderung der Dachdämmung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Auch der Fenstertausch kann über die Kfw Programme 152 und 430 mit einem Darlehen oder einem Zuschuss gefördert werden. Wichtig ist hier außerdem, dass unabhängig von der Förderung ein Lüftungskonzept erstellt werden muss, wenn mehr als ein Drittel der Fensterflächen ersetzt werden. Das stellt sicher, dass das Gebäude auch nach der Sanierung ausreichend belüftet werden kann, um feuchtebedingte Schäden wie Schimmel zu verhindern. Der Antrag muss auch hier vor dem Beginn der Maßnahme mit der Bescheinigung durch einen Sachverständigen bei der KfW gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung des Fenstertauschs haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Die Beantragung der KfW-Fördermittel funktioniert ganz einfach über das Online-Portal der KfW. Was es dabei zu beachten gibt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Einen von der KfW zugelassenen Energieberater finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
Die übrigen Arbeiten können Sie bei selbst genutztem Wohneigentum am Jahresende steuerlich geltend machen. Da das aber nur mit den anteiligen Handwerkskosten funktioniert, müssen diese in der Rechnung gesondert aufgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.