Ich möchte unser Haus (Baujahr 1975) energetisch sanieren. Notwendig sind:
1. Fenster
2. Wanddämmung (Hohlraum)
3. Dämmung Fensternischen
4. Dämmung Rollläden
Geplant war, zeitnah Punkt 1 und 2 abzuarbeiten. Voranschläge liegen beim Energie-Fachberater.
Frage 1: Können diese beiden Maßnahmen sofort beantragt und zeitnah durchgeführt werden entsprechen den vorgelegten Kostenvoranschlägen? Pkt. 3 und 4 sind im Frühherbst geplant, Handwerker lehnen Voranschläge bei dem Zeitfenster ab.
Frage 2: Mein Energie-Fachberater besteht gegenüber dem Tischler auf Zertifizierung der von ihm gefertigten Fenster (78 mm Meranti-Holz, Dreifachverglast U<0,7; Uw<0,9 auf Voranschlag garantiert). Ist trotzdem eine Zertifizierung durch einen Dritten notwendig?
Die ersten Maßnahmen können Sie wie geplant in Auftrag geben, wenn Sie Fördermittel beantragt und einen Bewilligungsbescheid bekommen haben. Ohne Bescheid können Sie nach der Beantragung auf eigenes Risiko mit der Sanierung beginnen. Ob Sie die Mittel tatsächlich erhalten, ist dabei allerdings ungewisse. Lehnt das BAFA den Antrag ab, können Sie bei dieser Variante keinen neuen Antrag stellen, da die Arbeiten dann schon begonnen haben.
Förderanträge für die Maßnahmen 3 und 4 können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt stellen, sofern Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass der Staat neue Rollläden losgelöst von anderen Maßnahmen nur dann fördert, wenn diese über eine optimierte Tageslichtversorgung verfügen (Bsp.: Automatikbetrieb mit Lichtsensoren). Ohne diese Spezifikation erhalten Sie Fördermittel für Rollläden nur im Zusammenhang mit dem Austausch der Fenster. Ohne sommerlichen Wärmeschutz müssten Sie Punkt 1 und 4 daher zusammen beantragen.
In Bezug auf die Fenster ist ein zugelassener Nachweis erforderlich. Möglich ist es dabei, den Wert nach DIN EN ISO 10077-1 zu berechnen oder nach DIN EN ISO 12567 zu messen.
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