Ich plane eine energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes von BJ 1976 zum Effizienzhaus 55EE und möchte die Förderprogramme möglichst optimal und vor allem regelkonform kombinieren. Mir ist bewusst, dass die Kombination von BEG-EM und KFW261 grundsätzlich möglich ist, sofern keine Doppel-Förderung derselben Kosten erfolgt und die Maßnahmen klar voneinander abgegrenzt sind.
Geplanter Ablauf:
2025: Antrag BEG-Einzelmaßnahme Dachsanierung (komplett neue Dacheindeckung mit energetischer Sanierung). Durchführung in 2026
2026: weitere BEG-Einzelmaßnahme (vermutlich Gebäudehülle: Fenster & Einblas-Kerndämmung)
2026: KfW 458 → von Gastherme auf Wärmepumpe (Heizungstausch)
2026: KfW 261 → Sanierung zum Effizienzhaus 55EE (z. B. Lüftung mit WRG, Bodenplatte, sonstige Gewerke)
Ist dieser Ablauf in dieser Form förderrechtlich regelkonform, sofern die Kosten der Dachsanierung (BEG EM) später nicht erneut im KfW-261-Förderantrag berücksichtigt werden? Kann der EE-Bonus im KfW 261 genutzt werden, obwohl die Wärmepumpe separat über KfW 458 gefördert wird? Gibt es Praxishinweise zur Rechnungs- und Gewerketrennung, damit die Abgrenzung bei BAFA/KfW eindeutig nachvollziehbar ist?
Die Kombination ist nicht wie geplant möglich. Denn EE-Klasse und Heizungsförderung gelten als Doppelförderung. Sie müssen die Heizung also mit in die KfW-Förderung nehmen oder auf die EE-Klasse verzichten. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass bei dem geplanten Vorgehen kaum Kosten übrig bleiben, um bei dem KfW-Kredit die volle Förderung ausschöpfen zu können. Denken Sie zudem bitte daran, dass Sie die KfW-261-Förderung nach Abschluss aller Einzelmaßnahmen beantragen können.
Unser Tipp: Um bei dem komplexen Vorhaben keine Fördergelder zu verpassen, empfehlen wir Ihnen die individuelle Beratung durch einen Förderexperten. Benötigen Sie dabei Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.